Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den (Schluss-)Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 23. Mai 2012 - Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 980,00 EUR.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Abänderung eines Urteils betreffend den Kindesunterhalt für die gemeinsame minderjährige Tochter. Die Beteiligten sind die - getrennt lebenden, aber noch nicht geschiedenen - Eltern der am .... März 2000 geborenen C... D..., die seit der (räumlichen) Trennung der Eltern bei der Antragstellerin lebt.
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