I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 15. Mai 2013 - Az.
Die Urkunde des Jugendamtes des Landkreises ... vom 6. November 2001 - Urkunden-Register-Nr. 615/2001 - wird dahin abgeändert, dass der Antragsteller dem Antragsgegner zu Händen der Kindesmutter
a) für die Zeit von Januar 2012 bis einschließlich März 2014 Kindesunterhalt in Höhe von insgesamt 5.681,38 EUR sowie
b) ab April 2014 einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 193,96 EUR
zu zahlen verpflichtet ist.
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