Dem Antragsgegner wird wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lörrach vom 08.04.2014 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
2.Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lörrach vom 08.04.2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass zur Klarstellung Ziffern I. und II. des Beschlusses wie folgt neu gefasst werden:
I. II. 3. 4.
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