OLG Karlsruhe - Beschluss vom 05.08.2016
5 UF 87/14
Normen:
BGB § 1603;
Fundstellen:
FamRZ 2017, 282
FuR 2016, 724
Vorinstanzen:
AG Lörrach, vom 08.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 11 F 668/12

Ermittlung der Leistungsfähigkeit eines im Ausland lebenden UnterhaltsschuldnersBerücksichtigung der von Eurostat herausgegebenen Tabelle Vergleichende Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.08.2016 - Aktenzeichen 5 UF 87/14

DRsp Nr. 2016/13893

Ermittlung der Leistungsfähigkeit eines im Ausland lebenden Unterhaltsschuldners Berücksichtigung der von Eurostat herausgegebenen Tabelle "Vergleichende Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern"

1. Die von Eurostat herausgegebene Tabelle "Vergleichende Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern" enthält nur den Kaufkraftausgleich. Eine Währungsumrechnung ist ggfs. gesondert vorzunehmen (entgegen OLG Oldenburg Rn. 65).2. Die Leistungsfähigkeit eines im Ausland lebenden Unterhaltspflichtigen ist zu ermitteln, indem die auf deutsche Verhältnisse zugeschnittenen Mindestbedarfswerte auf die im Ausland geltende Kaufkraft umgerechnet werden.

Tenor

1.

Dem Antragsgegner wird wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lörrach vom 08.04.2014 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

2.

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lörrach vom 08.04.2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass zur Klarstellung Ziffern I. und II. des Beschlusses wie folgt neu gefasst werden:

I. II. 3. 4.