Ermittlung des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens; Rückschluß auf die ehelichen Lebensverhältnisse aus einer Unterhaltsvereinbarung
BGH, vom 23.04.1980 - Aktenzeichen IVb ZR 510/80
DRsp Nr. 1994/5154
Ermittlung des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens; Rückschluß auf die ehelichen Lebensverhältnisse aus einer Unterhaltsvereinbarung
A. a. Die Höhe des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens ist nicht identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. Das Steuerrecht privilegiert einzelne Einkommensarten und erkennt Aufwendungen als einkommensmindernd an, die wie Beiträge zu Kapitalversicherung, Bausparkassen oder Wohnungsbaudarlehen keine Vermögenseinbuße zum Gegenstand haben. Dem durch das steuerrechtliche Institut der Abschreibung pauschal berücksichtigten Verschleiß von Gegenständen des Anlagevermögens entspricht oft keine tatsächliche Wertminderung in Höhe des steuerlich anerkennungsfähigen Betrages.
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