Auf die Berufung der Antragsgegnerin und die Anschlussberufung des Antragstellers wird das am 09. Juli 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht – Lüdinghausen im Ausspruch zum nachehelichen Unterhalt teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:
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