Auf die Beschwerde des beteiligten Versorgungsträgers wird der am 12.08.2014 erlassene Zwangsgeldbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lennestadt aufgehoben. Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
I.
Die E AG, HR Business Services (nachfolgend: U) wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes. Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|