Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 05.08.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 18.07.2013 (AZ: 118 F 1716/12) wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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