Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. August 2017 aufgehoben. Das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 31. Mai 2016 wird geändert und der Bescheid des Beklagten vom 24. August 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29. Oktober 2015 wird aufgehoben, soweit eine über 19,84 Euro hinausgehende Erstattung verlangt wird.
Der Beklagte hat der Klägerin die Kosten des Rechtsstreits für alle drei Instanzen zu erstatten.
I
Umstritten ist eine Erstattungsforderung des beklagten Jobcenters gegen die Klägerin im Hinblick auf eine Beschränkung der Minderjährigenhaftung.
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