OLG Oldenburg - Beschluss vom 01.07.2002
3 WF 175/02
Normen:
ZPO § 121 Abs. 3 ; BRAGO § 126 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 107

Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts

OLG Oldenburg, Beschluss vom 01.07.2002 - Aktenzeichen 3 WF 175/02

DRsp Nr. 2004/15018

Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts

Beantragt ein nicht am Sitz des Prozessgerichts ansässiger Rechtsanwalt seine Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe, so enthält der Antrag kein stillschweigendes Einverständnis in die Einschränkung der Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts.

Normenkette:

ZPO § 121 Abs. 3 ; BRAGO § 126 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 2003, 107