OLG Bremen - Beschluss vom 19.07.2004
4 WF 68/04
Normen:
BGB § 1603 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 647
OLGReport-Bremen 2004, 468
Vorinstanzen:
LG Bremerhaven - 153 F 99/04 - 26.05.2004,

Erwerbsobliegenheit der Mutter eines beim Vater lebenden minderjährigen Kindes bei Betreuung eines Geschwisterkindes

OLG Bremen, Beschluss vom 19.07.2004 - Aktenzeichen 4 WF 68/04

DRsp Nr. 2005/13502

Erwerbsobliegenheit der Mutter eines beim Vater lebenden minderjährigen Kindes bei Betreuung eines Geschwisterkindes

»Eine Mutter, die einem beim Vater lebenden minderjährigen Kind unterhaltspflichtig ist, ist grundsätzlich nicht deshalb von ihrer Obliegenheit zur Ausnutzung ihrer Arbeitskraft durch Ausübung einer Vollzeiterwerbstätigkeit befreit, weil sie ihrerseits ein zwölfjähriges (hier: Geschwister-)Kind betreut.«

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 2 ;

Gründe:

Die sofortige Beschwerde ist zulässig und auch überwiegend begründet. Die Rechtsverfolgung des Klägers bietet betreffend die Zeit ab März 2004 entgegen der Ansicht des Familiengerichts hinreichende Aussicht auf Erfolg i.S. des § 114 ZPO.