OLG Saarbrücken - Beschluss vom 03.07.2003
2 WF 12/03
Normen:
BGB § 1603 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 29.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 54 F 432/02

Erwerbsobliegenheit der unterhaltspflichtigen Kindesmutter im Hinblick auf die Versorgung und Betreuung eines Kleinkindes aus zweiter Ehe

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.07.2003 - Aktenzeichen 2 WF 12/03

DRsp Nr. 2009/5375

Erwerbsobliegenheit der unterhaltspflichtigen Kindesmutter im Hinblick auf die Versorgung und Betreuung eines Kleinkindes aus zweiter Ehe

Eine unterhaltspflichtige Kindesmutter kann sich angesichts einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber einem minderjährigen Kind nicht darauf berufen, wegen der Versorgung und Betreuung eines Kleinkindes aus zweiter Ehe an einer Erwerbstätigkeit gehindert zu sein (OLG Saarbrücken - 6 UF 68/00 (PKH) - 22.11.2000; OLG Saarbrücken - 6 UF 179/99 (PKH) - 05.05.2000; OLG Saarbrücken - 9 WF 74/96 - 27.08.1996).

Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die siebzehn Jahre alte Beklagte ist aus der geschiedenen Ehe ihres gesetzlichen Vertreters und der Klägerin hervorgegangen. Sie lebt im Haushalt des Vaters, der sie versorgt und betreut.