Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I.
Die siebzehn Jahre alte Beklagte ist aus der geschiedenen Ehe ihres gesetzlichen Vertreters und der Klägerin hervorgegangen. Sie lebt im Haushalt des Vaters, der sie versorgt und betreut.
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