Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24. Februar 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Detmold unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin folgenden Trennungsunterhalt zu zahlen:
- für die Monate Oktober 2004 bis Dezember 2004 monatlich 335,- €;
- für den Monat Januar 2005 = 75,- €;
- für die Monate Februar bis Juni 2005 monatlich 239,- €;
- ab dem Monat Juli 2005 fortlaufend in Höhe von monatlich 170,- €.
Die Beträge sind bzw. waren jeweils monatlich im voraus bis zum 3. eines jeden Monats zur Zahlung fällig und ab ihrer jeweiligen Fälligkeit in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 2/5 und der Beklagte zu 3/5.
Hinsichtlich der kosten für das Verfahren in 1. Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Amtsgerichts.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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