Die Parteien sind Eheleute, die bereits seit Oktober 1982 getrennt leben. Durch Versäumnisurteil des Amtsgerichts Koblenz vom 27. Januar 1986 (19 F 307/85) ist der Beklagte verurteilt worden, an die Klägerin einen monatlichen Trennungsunterhalt von 467,30 DM zu zahlen. Mit der als Stufenklage erhobenen Abänderungsklage begehrt die Klägerin eine Erhöhung ihres Unterhalts auf monatlich 1.445 DM ab August 1998. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Hiergegen richtet sich die Berufung des Beklagten, der keinen höheren Unterhalt zahlen will.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|