I.
Gemäß einem vor dem Notariat III Pforzheim am 19.11.2001 errichteten Testament (3 UR ..........) hat der Großvater August H. seine beiden Enkelkindern Benedikt H. (geb. am 31.05.1996) und Janis H. (geb. 15.11.1999) zu seinen Erben zu gleichen Teilen eingesetzt. In dem Testament hat der Erblasser bestimmt, dass die Mutter der Kinder, Daniela H., die Erbschaft bis zur Volljährigkeit der Kinder verwalten solle, sollten sie beim Erbfall noch minderjährig sein und hat weiter dem Kindesvater das Recht zur Verwaltung entzogen.
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