Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mayen vom 15.09.2014 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2.Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Das vorliegende Verfahren betrifft die familiengerichtliche Genehmigung eines Antrags auf Änderung des Familiennamens des betroffenen Mündels.
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