I. 1. Die Beschwerdeführer sind die leiblichen Eltern des am ... 2003 scheinehelich geborenen Kindes J. W. Die am ... 1963 geborene Kindesmutter lebte seit etwa Oktober 2001 von ihrem früheren Ehemann, Herrn E. W., getrennt. Dieser hat die Ehelichkeit von J. angefochten. Durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 5. April 2005 ist festgestellt worden, dass Herr W. nicht der Vater von J. ist. Der am ... 1967 geborene Beteiligte zu 2, H. B., hat die Vaterschaft zu J. zur Niederschrift des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover in der mündlichen Verhandlung vom 29. März 2005 anerkannt.
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