OLG Celle - Urteil vom 09.02.2006
19 UF 209/05
Normen:
BGB § 1361 § 1578 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 1536
Vorinstanzen:
AG Osterholz-Scharmbeck, vom 27.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 330/04

Familienrecht: Trennungsunterhalt und Verbraucherinsolvenz

OLG Celle, Urteil vom 09.02.2006 - Aktenzeichen 19 UF 209/05

DRsp Nr. 2007/8237

Familienrecht: Trennungsunterhalt und Verbraucherinsolvenz

Waren die ehelichen Lebensverhältnisse infolge hoher Schulden für eine Eigentumsimmobilie finanziell beengt, kann der Trennungsunterhalt schuldende Ehegatte nicht auf die Möglichkeit der Verbesserung seiner Einkommenssituation durch eine Verbraucherinsolvenz verwiesen werden, da im Unterschied zum Kindesunterhalt dieses Instrument nicht unbedingt zum Tragen kommt, weil der trennungsunterhaltsberechtigte Ehegatte weiterhin die in den ehelichen Lebensverhältnissen angelegte Verschuldung mittragen muss.

Normenkette:

BGB § 1361 § 1578 ;

Entscheidungsgründe: