AG Osterholz-Scharmbeck, vom 27.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 330/04
Familienrecht: Trennungsunterhalt und Verbraucherinsolvenz
OLG Celle, Urteil vom 09.02.2006 - Aktenzeichen 19 UF 209/05
DRsp Nr. 2007/8237
Familienrecht: Trennungsunterhalt und Verbraucherinsolvenz
Waren die ehelichen Lebensverhältnisse infolge hoher Schulden für eine Eigentumsimmobilie finanziell beengt, kann der Trennungsunterhalt schuldende Ehegatte nicht auf die Möglichkeit der Verbesserung seiner Einkommenssituation durch eine Verbraucherinsolvenz verwiesen werden, da im Unterschied zum Kindesunterhalt dieses Instrument nicht unbedingt zum Tragen kommt, weil der trennungsunterhaltsberechtigte Ehegatte weiterhin die in den ehelichen Lebensverhältnissen angelegte Verschuldung mittragen muss.