OLG Celle - Urteil vom 12.10.2005
15 UF 222/04
Normen:
BGB § 1578 ;
Vorinstanzen:
AG Elze, vom 10.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 8 F 414/03

Familienrecht: Umfang des nachehelichen Unterhaltsanspruchs

OLG Celle, Urteil vom 12.10.2005 - Aktenzeichen 15 UF 222/04 - Aktenzeichen 15 UF 242/04

DRsp Nr. 2007/8234

Familienrecht: Umfang des nachehelichen Unterhaltsanspruchs

Die Teilhabe der geschiedenen Ehefrau an der in der Ehe vollbrachten gemeinsamen Lebensleistung umfasst nach der Rechtsprechung nicht nur das Einkommen, das der Beklagte bei Eintritt der Scheidungsrechtskraft aufgrund seiner damaligen beruflichen Position gerade erzielte, sondern auch diejenigen Einkünfte, die auf einer schon während der Ehe angelegten beruflichen Entwicklung beruhen. An dieser nimmt die geschiedene Ehefrau wie im Fall eines Fortbestandes der Ehe teil, wobei sie nicht nur von Einkommenssteigerungen profitiert sondern auch das Risiko möglicher Einkommenseinbußen mit zu tragen hat. Hierbei bleiben nach der oben zitierten Rechtsprechung nur solche Einkommensänderungen unberücksichtigt, die auf einer unerwarteten und vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung, insbesondere auf einem so genannten Karrieresprung, beruhen.

Normenkette:

BGB § 1578 ;

Gründe: