OLG Karlsruhe - Beschluss vom 13.07.2023
18 WF 208/22
Normen:
RPflG § 11 Abs. 1; FamFG § 59 Abs. 1; BGB § 1629a Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Freiburg, vom 17.11.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 450 F 724/22

Familienrechtliche Genehmigung selbstständiger Betrieb Online-Handel durch MinderjährigenErmächtigung des Minderjährigen durch gesetzlichen Vertreter zum Betrieb eines Online-HandelsBeschwerdeberechtigung Elternteil bezüglich familienrechtlicher Genehmigung selbstständige Tätigkeit Minderjähriger

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.07.2023 - Aktenzeichen 18 WF 208/22

DRsp Nr. 2023/13435

Familienrechtliche Genehmigung selbstständiger Betrieb Online-Handel durch Minderjährigen Ermächtigung des Minderjährigen durch gesetzlichen Vertreter zum Betrieb eines Online-Handels Beschwerdeberechtigung Elternteil bezüglich familienrechtlicher Genehmigung selbstständige Tätigkeit Minderjähriger

Zu den Voraussetzungen für eine familiengerichtliche Genehmigung, wenn der gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen diesen zum selbstständigen Betrieb eines Online-Handels ermächtigt. Der Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der familiengerichtlichen Genehmigung steht nicht entgegen, dass sie nur von einem der gemeinsam sorgeberechtigten Elternteile eingelegt wird, wenn die Ermächtigung des anderen Elternteils unzweifelhaft fortbesteht.

Tenor

1.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 17.11.2022 (450 F 724/22) wird zurückgewiesen.

2.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.

Normenkette:

RPflG § 11 Abs. 1; FamFG § 59 Abs. 1; BGB § 1629a Abs. 2;

Gründe

I.

Gegenstand des Verfahrens ist die Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung der Ermächtigung eines Minderjährigen zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts nach § 112 BGB.