Famliengerichtliche Genehmigung einer Scheidungsvereinbarung über den Ausgleich von Versorgungsanwartschaften
KG, Beschluss vom 15.11.1999 - Aktenzeichen 13 UF 5381/99
DRsp Nr. 2003/16198
Famliengerichtliche Genehmigung einer Scheidungsvereinbarung über den Ausgleich von Versorgungsanwartschaften
1. Haben die in Scheidung lebenden Ehegatten im Anschluss an eine gem. § 1408 Abs. 2 Satz 2 BGB unwirksam gewordene notarielle Vereinbarung ihre darin bekundete Absicht, wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu verzichten, durch eine vor dem Familiengericht geschlossene Vereinbarung formgerecht (§ 1587 o Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 127 aBGB) wiederholt, so ist diese Vereinbarung gem. § 1587 o Abs. 2 Satz 3 und 4BGB familiengerichtlich zu genehmigen, wenn eine Übervorteilung des an sich ausgleichsberechtigten Ehegatten nicht erkennbar ist und wenn für den vereinbarten Verzicht auch Billigkeitserwägungen (§ 1587 cBGB) maßgebend waren.
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