Die Beschwerde der Kindesmutter wird zurückgewiesen.
Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Kindesmutter zu tragen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500 € festgesetzt.
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