I. Die Beteiligten zu 1 und 2, beide jedenfalls auch deutsche Staatsangehörige, schlossen am 27. April 1971 in Deutschland die Ehe, aus der ein im Jahre 1975 geborenes Kind hervorging. Sie lebten in Ch. (South Carolina/USA), bis sich die Ehefrau (Antragsgegnerin) entweder 1985 oder 1987 nach Deutschland begab, während der Ehemann (Antragsteller) in den Vereinigten Staaten verblieb.
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