Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 03. Mai 2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lüdinghausen vom 23. März 2018 (
Der Antragsgegner wird unter Zurückweisung des Antrages im Übrigen dazu verpflichtet, an die Antragstellerin für die Zeit von November 2016 bis Februar 2018 einschließlich rückständigen Unterhalt in Höhe von 25.338,00 €, davon 11.056,00 € Altersvorsorgeunterhalt, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus je 847,00 € seit dem 01.01., 01.02. und dem 01.03.2017, aus 899,00 € seit dem 01.04.2017, aus je 1.849,00 € seit dem 01.05., 01.06., 01.07. und 01.08.2017, aus je 1.816,00 € seit dem 01.09., 01.10., 01.11. und 01.12.2017 sowie ab dem Monat März 2018 laufenden Trennungsunterhalt in Höhe von 3.026,00 €, davon 871,00 € Altersvorsorgeunterhalt, zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens (erster Instanz) tragen die Antragstellerin zu 61% und der Antragsgegner zu 39%.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner zu 89% und der Antragstellerin zu 11% auferlegt.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 49.824,00 € festgesetzt.
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