Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 24. März 2015 wird der Verfahrenswertfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eckernförde vom 18. November 2014/26. Februar 2015 in der Fassung des teilweise abhelfenden Beschlusses vom 4./29. Januar 2016 dahin geändert, dass der Verfahrenswert 16.722,90 € beträgt, wovon 6.616,74 € auf die Antragstellerin zu 1.), 6.340,16 € auf den Antragsteller zu 2.) und 3.766,00 € auf die Antragstellerin zu 3.) entfallen.
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