Auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter wird der von dem Amtsgericht - Familiengericht - Brühl am 05.12.2012 erlassene Beschluss - 32 F 13/12 - teilweise abgeändert und gegen die Kindesmutter unter gleichzeitiger Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels ein Ordnungsgeld in der Höhe von 500,00 € festgesetzt.
Die in beiden Rechtszügen entstandenen Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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