I. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Chemnitz vom 03.01.2023 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
1. Der Kläger hat aufgrund des Vergleichs vom 03.11.2017 an die Beklagte zu 1 1.212,07 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.11.2021 zu erstatten.
2. Der Kläger hat aufgrund des Vergleichs vom 03.11.2017 an die Beklagte zu 2 1.212,07 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.11.2021 zu erstatten.
3. Der Kläger hat aufgrund des Vergleichs vom 03.11.2017 an den Beklagten zu 3 1.212,07 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.11.2021 zu erstatten.
II. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
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