Die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom #.#.# gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Marl vom #.#.# wird zurückgewiesen.
I.
Über das Vermögen des Antragsgegners ist das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Antragsteller erstreben in dem vorliegenden, noch nicht rechtshängig gewordenen Verfahren, die Feststellung, dass in der Vergangenheit aufgelaufene Rückstände auf Zahlung von Kindesunterhalt aus dem Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Marl vom #.#.# (Az. # F #/#) auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung des Antragsgegners beruhen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|