FG Niedersachsen - Urteil vom 29.06.1999
VIII 854/98 Ki
Fundstellen:
EFG 1999, 1136

FG Niedersachsen - Urteil vom 29.06.1999 (VIII 854/98 Ki) - DRsp Nr. 1999/11263

FG Niedersachsen, Urteil vom 29.06.1999 - Aktenzeichen VIII 854/98 Ki

DRsp Nr. 1999/11263

1. Auch der Besuch einer Bibelschule, der als Ergänzung im Rahmen der Ausbildung zum angestrebten Beruf Diakon/in stattfindet gehört zur Berufsausbildung. 2. Weder der Kindergeldkasse noch dem Gericht stehen eine inhaltliche Bewertung der angestrebten Ausbildung zu. 3. Der angestrebte Beruf muß nicht innerhalb bestimmter bildungspolitischer Zielvorstellungen des Gesetzgebers liegen.

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Besuch der Bibelschule Berufsausbildung ist.

Die Klägerin beantragte am bei der Beklagten die Festsetzung von Kindergeld für ihre am geborene Tochter die damals bei der Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes arbeitslos gemeldet war. Die Beklagte setzte das Kindergeld antragsgemäß mit Bescheid vom mit DM monatlich fest.