Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück - 2. Kammer - vom 6. April 2023 geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 20. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 21. September 2022 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. November 2022 wird angeordnet. Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung wird bis zwei Wochen nach Eintritt der Wirksamkeit und (sofortigen) Vollziehbarkeit einer Duldungsverfügung des Antragsgegners gegen die Ehefrau des Antragstellers befristet.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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