Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart - Bad Cannstatt vom 04.06.2019 wird zurückgewiesen.
2.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens: 12.600 €
I.
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