AG Berlin-Charlottenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 95 AR 843/00
Formbedürftigkeit des Nachweises der Genehmigung eines Ehevertrages durch den vollmachtlos vertretenen Ehegatten gegenüber dem Registergericht
KG, Beschluss vom 24.07.2001 - Aktenzeichen 1 W 9102/00
DRsp Nr. 2002/1292
Formbedürftigkeit des Nachweises der Genehmigung eines Ehevertrages durch den vollmachtlos vertretenen Ehegatten gegenüber dem Registergericht
»Die Zustimmung des beim Abschluss eines Ehevertrages vollmachtlos vertretenen Ehegatten ist für die Eintragung in das Güterrechtsregister dem Registergericht in öffentlich beglaubigter Form nachzuweisen.«