Die in Nordrhein-Westfalen ansässige Beklagte stellt Küchenmöbel her. Sie schloß am 27. März 1990 mit der damals in Ostberlin ansässigen Klägerin einen Handelsvertretervertrag, der, soweit im Revisionsverfahren noch von Interessen, folgende Regelungen enthält:
"§ 4
Für alle mit Abnehmern im Vertragsgebiet abgeschlossenen Geschäfte zahlt N. (= Beklagte) an S. (= Klägerin) eine Provision.
Diese Provision beträgt bei einem jährlichen Umsatz von
bis zu 60 Mio. DM 1,5 %
bis zu 70 Mio. DM 1,3 %
bis zu 80 Mio. DM 1,2 %
bis zu 90 Mio DM 1,1 %
über 90 Mio DM 1,0 %
...
§ 6
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|