Formularmäßige Erstreckung einer Höchstbetragsbürgschaft auf zukünftige Ansprüche
BGH, Urteil vom 07.03.1996 - Aktenzeichen IX ZR 43/95
DRsp Nr. 1996/19496
Formularmäßige Erstreckung einer Höchstbetragsbürgschaft auf zukünftige Ansprüche
»1. Auch bei einer Höchstbetragsbürgschaft ist eine formularmäßig Erstreckung der Bürgenhaftung über diejenigen Forderungen hin aus, die Anlaß zur Verbürgung gaben, auf zukünftige Ansprüche des Gläubigers unwirksam.2. Bei einer Höchstbetragsbürgschaft verstößt eine formularmäßig Erstreckung der Bürgenhaftung über diejenigen Forderungen hin aus, die Anlaß zur Verbürgung gaben, auf alle gegenwärtig bestehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung des Gläubiger mit dem Hauptschuldner regelmäßig nicht gegen § 9AGBG. Sie kann aber überraschend im Sinne von § 3AGBG sein.«