Formularmäßige Vereinbarung einer Frist für die Rückzahlung einer Kaution für eine Ferienwohnung; Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte wegen der Verwendung von AGB im Inland für ausländische Ferienwohnungen
BGH, Urteil vom 12.10.1989 - Aktenzeichen VII ZR 339/88
DRsp Nr. 1992/1654
Formularmäßige Vereinbarung einer Frist für die Rückzahlung einer Kaution für eine Ferienwohnung; Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte wegen der Verwendung von AGB im Inland für ausländische Ferienwohnungen
»1. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Reiseunternehmen seinen Kunden bei der Überlassung von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern stellt, wonach eine von den Kunden bezahlte Kaution erst innerhalb von 2 Wochen nach der Abreise zurückerstattet wird, wenn der Kunde während seines Aufenthalts am Haus oder am Inventar keinen Schaden angerichtet hat, verstößt gegen § 9AGBG und ist deshalb unwirksam.2. Für eine Verbandsklage gegen einen Verwender mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, mit der eine solche Klausel für unwirksam erklärt werden soll, sind die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland international zuständig, wenn die Ferienwohnungen oder Ferienhäuser in einem Vertragsstaat des EuGVÜ oder einem Drittstaat, der nicht Vertragsstaat des EuGVÜ ist, belegen sind.«
Normenkette:
AGBG §§ 9, 13, 14 ; BGB § 651a Abs.1; EG-Übk. ü.d. gerichtl. Zuständigkeit u.d. Vollstreckung gerichtl. Entscheidungen in Zivil- u. Handelssachen v. 27. September 1968 (BGBl II 1972 S. 774) (EuGVÜ) Art. 16 Nr. 1, Art. 2, 3, 5 Nr. 3;
Tatbestand:
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