Die Klägerin ist ein bekanntes inländisches Unternehmen der Chemie. Sie entwickelt und vertreibt unter anderem Pflanzenschutzmittel. Sie unterhält hierzu umfangreiche Forschungs- und Versuchseinrichtungen.
Die Biologische Bundesanstalt hat den Vertrieb der wachstumsregelnden Produkte mit dem Wirkstoff Chlormequat-Chlorid und der Herbizide mit dem Wirkstoff Chloridazon genehmigt. Die Klägerin hatte hierzu umfangreiche Untersuchungsberichte über die toxikologische Unbedenklichkeit der beiden chemischen Wirkstoffe eingereicht. Zur Genehmigung gleichartiger Produkte des Beklagten in den Jahren 1983 und 1984 griff die Behörde auf die toxikologischen Untersuchungen der Klägerin zurück.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|