I. Das Amtsgericht hat mit Urteil vom 16.02.1995 die Ehe geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt. Hierbei hat es von dem Versicherungskonto des Antragsgegners bei der Bahnversicherungsanstalt Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 335,81 DM auf das Konto der Antragstellerin bei der Landesversicherungsanstalt O. und M. in Bayreuth übertragen. Dieser Entscheidung lag zugrunde, daß die beteiligten Eheleute in der gesetzlichen Rentenversicherung Anwartschaften in Höhe von monatlich 915,58 DM (Antragsgegner) bzw. monatlich 303,52 DM (Antragstellerin) ehezeitbezogen erworben hatten, und der Antragsgegner darüberhinaus eine Anwartschaft auf Zusatzversorgung in Höhe von monatlich (dynamisiert) 59,56 DM.
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