OLG Karlsruhe - Beschluss vom 25.07.2006
20 UF 159/05
Normen:
BGB § 1587 § 1587a ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 1848
OLGReport-Karlsruhe 2006, 895
Vorinstanzen:
AG Pforzheim, vom 20.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 309/04

Französische Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.07.2006 - Aktenzeichen 20 UF 159/05

DRsp Nr. 2006/26378

Französische Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich

»Zur Bewertung von französischen Rentenanwartschaften der Sécurité Sociale und der Zusatzversorgungssysteme ARRCO und Agirc im Versorgungsausgleich.«

Normenkette:

BGB § 1587 § 1587a ;

Tatbestand:

Mit dem angefochtenen Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim vom 20.10.2005 wurde die Ehe der Parteien geschieden und der Versorgungsausgleich geregelt. Beide Parteien haben während der Ehezeit Rentenanwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, die Ehefrau zusätzlich Rentenanwartschaften bei der Französischen Sécurité Sociale und in französischen Zusatzversorgungssystemen erworben. Das Familiengericht hat in die Berechnung - nur - die beiderseitigen Anwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einbezogen.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund und der Antragsgegner haben jeweils befristete Beschwerde gegen die Regelung des Versorgungsausgleichs eingelegt mit der Begründung, die Antragstellerin habe während der Ehezeit Rentenanwartschaften in Frankreich erworben, die im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen seien.

Die Beschwerden führten zur Abänderung der angegriffenen Entscheidung. Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.

Entscheidungsgründe:

I.