OLG Brandenburg - Urteil vom 02.03.2011
13 U 4/10
Normen:
BGB § 426 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 19.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 98/09

Freistellung von Steuerschulden unter Ehegatten

OLG Brandenburg, Urteil vom 02.03.2011 - Aktenzeichen 13 U 4/10

DRsp Nr. 2011/4725

Freistellung von Steuerschulden unter Ehegatten

Hat einer der Ehegatten vierteljährlich Steuervorauszahlungen geleistet, wohingegen der andere Ehegatte Vorauszahlungen in Höhe des Lohnsteuerabzugs vom Arbeitslohn geleistet hat, so ist dem eine stillschweigende Abrede des Inhalts zu entnehmen, dass der dem Steuerabzug vom Lohn unterliegende Ehegatte im Innenverhältnis von etwaigen Steuernachzahlungen freigestellt sein sollte. Kommt es zu Nachzahlungen des dem Steuerabzug vom Lohn unterliegenden Ehegatten, so steht diesem ein Freistellungsanspruch zu.

Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. November 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Neuruppin, Az.: 3 O 98/09, abgeändert und die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 6.033,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26. Mai 2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu ¼ die Beklagten zu 3/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 426 Abs. 1;

Gründe: