Frist für die Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen des Rechtsanwalts-/Berufsbetreuers
SchlHOLG, Beschluss vom 06.02.2003 - Aktenzeichen 2 W 198/02
DRsp Nr. 2004/16250
Frist für die Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen des Rechtsanwalts-/Berufsbetreuers
»Der Anspruch eines Rechtsanwalts als Betreuer auf Erstattung von Aufwendungsersatz unterlag und unterliegt in erster Linie den Ausschlussfristen des Vormundschaftsvergütungsrechts.«