Die zulässige Berufung des Beklagten hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO).
Zu Recht hat das Amtsgericht auf die Anfechtungsklage des Klägers festgestellt, dass der Beklagte nicht sein Kind ist.
1. Der Kläger ist nach § 1600 Abs. 1 Nr. 1 BGB i. V. m. § 1592 Nr. 1 BGB anfechtungsberechtigt.
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