Die Vorlage des Verfahrens Amtsgericht Bonn
Das Verfahren wird an das Amtsgericht Bonn zurückgegeben.
Der Senat ist zur Entscheidung des vorliegenden Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangs des Antragstellers mit dem Kind A nicht berufen.
Das vorliegende Anordnungsverfahren ist im Dezember 2018 und damit deutlich vor der am 19.02.2019 ergangenen Endentscheidung im Hauptsacheverfahren zum Umgang Amtsgericht Bonn
Unter dem 14.01.2019 ist im Anordnungsverfahren ein gegenüber dem ursprünglichen Antrag erheblich erweiterter Antrag auf Umgangsregelung gestellt worden, mit dem eine umfassende Umgangsregelung begehrt wurde.
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