I.
Die Betroffene hat den Beteiligten zu 1 am 24. Januar 2006 bevollmächtigt, sie umfassend zu vertreten. Durch Beschluss vom 12. Juli 2007 (Bl. 68 d.A.) hat das Amtsgericht die Beteiligte zu 2 für die Bereiche der Vermögenssorge und der Renten-, Vertrags- und Heimangelegenheiten zur Kontrollbetreuerin gem. § 1896 Abs. 3 BGB bestellt. Die hiergegen durch Schreiben des Beteiligten zu 1 eingelegte Beschwerde hat das Landgericht durch Beschluss vom 07. November 2007 zurückgewiesen. Wegen des Verfahrensablaufs und der Begründung des landgerichtlichen Beschlusses wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den den Beteiligten übersandten Beschluss Bezug genommen.
Gegen den Beschwerdebeschluss hat der Beteiligte zu 1 zu Protokoll der Geschäftsstelle des Landgerichts Cottbus vom 06. Dezember 2007 Beschwerde eingelegt und das Rechtsmittel wie folgt begründet:
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