AG Grevesmühlen, vom 19.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 F 265/04
AG Grevesmühlen, vom 06.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 F 265/04
Gebühren des in Familiensache beigeordneten Rechtsanwalts für das außerhalb des Scheidungsverbunds verhandelte Kindesunterhalts- und Aufenthaltsbestimmungsrechtsverfahren
OLG Rostock, Beschluss vom 07.08.2007 - Aktenzeichen 10 WF 154/07
DRsp Nr. 2007/18619
Gebühren des in Familiensache beigeordneten Rechtsanwalts für das außerhalb des Scheidungsverbunds verhandelte Kindesunterhalts- und Aufenthaltsbestimmungsrechtsverfahren
Werden in Familiensachen außerhalb des Scheidungsverbundes zugleich Verfahren (hier ein Antrag auf Zuordnung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und eine Klage auf Unterhalt ) miteinander verhandelt, deren Parteien voneinander unterschiedlich sind und die unterschiedlichem Verfahrensrecht (ZPO und FGG) unterliegen, so errechnen sich die Gebühren nicht nach der Summe ihrer Streitgegenstände, sondern für jede Sache gesondert.