Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 29.5.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gütersloh vom 23.5.2013 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 307,85 € festgesetzt.
I.
Durch Teilanerkenntnis- und Schlussbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gütersloh vom 5.6.2012 ist dem Beteiligten zu 2) aufgegeben worden, an die durch die Beteiligten zu 1) vertretene Antragstellerin des Ausgangsverfahrens für den Zeitraum von April 2010 bis einschließlich Dezember 2011 einen monatlichen Kindesunterhalt von 25,00 € und ab Januar 2012 einen Kindesunterhalt in Höhe von monatlich 224,00 € zu zahlen.
Gegen diesen Beschluss hat der Beteiligte zu 2) mit Schriftsatz vom 9.7.2012 Beschwerde eingelegt. Mit Schriftsatz vom 22.8.2012 hat er die Beschwerde zurückgenommen.
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