1. Die Beschwerde des der Antragsgegnerin beigeordneten Rechtsanwalts gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 31. Januar 2011 - 2 F 378/10 UG - wird zurückgewiesen.
2. Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I. Mit am 24. August 2010 eingereichten Anträgen begehrte der Antragsteller sowohl in der Hauptsache als auch im Wege der einstweiligen Anordnung eine gerichtliche Umgangsregelung bezüglich der Kinder J., geboren am 17. Mai 2000, und T., geboren am 26. Juni 2003. Die Antragsgegnerin hat ihrerseits in beiden Verfahren eine familiengerichtliche Regelung des Umgangs beantragt und um die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe gebeten.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|