Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 37.327,- Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten haben sich mit Beschwerde und Anschlussbeschwerde gegen den der Antragstellerin erstinstanzlich zugesprochenen Trennungsunterhalt gewandt.
Im August 2022 hatte die Antragstellerin beantragt, den Antragsgegner zu verpflichten, an sie für die Monate März 2022 bis einschließlich August 2022 rückständigen Trennungsunterhalt in Höhe von 4.948,- Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus ab Zustellung der Antragsschrift sowie ab 01.09.2022 monatlichen Trennungsunterhalt in Höhe von 3.422,- Euro zu zahlen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|