Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Braunschweig vom 08.03.2023 abgeändert und der Wert für das Verfahren erster Instanz auf 26.320 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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