Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegen vom 27.6.2013 abgeändert und der Verfahrenswert auf bis zu 300 Euro festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
In dem vorliegenden selbstständigen Beweisverfahren hat der Antragsteller die Feststellung eines Immobilienwertes begehrt, um diesen Wert bei der Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung zwischen den Beteiligten einstellen zu können.
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