Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 31.725,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Mit Beschluss vom 26.05.2004 bestellte das Amtsgericht die Beteiligte zur Nachlasspflegerin.
Mit Schreiben vom 16.07.2013 (Bl. 1113), beim Amtsgericht am selben Tag eingegangen, beantragte die Beteiligte die Festsetzung einer Vergütung für den Zeitraum September 2009 bis Dezember 2012 in Höhe von 31.725,00 €. Diesen Betrag errechnete sie mit 2 % von dem Aktivvermögen von 1.332.992,54 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
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